| Arbeitsgerichtsurteile |
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Durch ein neues Urteil zu den Tarifverträgen der
christlichen Gewerkschaften (CGZP) wurde bestätigt, dass Arbeitnehmer auch Ansprüche aus der Vergangenheit geltend machen können.. |
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Das Arbeitsgericht
Bielefeld hat mit beiliegendem Urteil vom 20.10.2010 entschieden,
dass geringfügig Beschäftigte der Caritas nicht gegenüber den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten benachteiligt werden dürfen. Es ist noch nicht rechtskräftig |
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Muslima darf
weiter in evangelischer Sozialstation arbeiten |
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Lohnwucher
bei Praktikantenvergütung |
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