| Zusatz Bundesarbeitsgerichtsurteil |
| Auflösungsantrag
und spätere Kündigung Nichtamtliche Orientierungssätze: 1. Es ist regelmäßig ausgeschlossen, über einen Kündigungsschutzantrag gegen eine spätere Kündigung eher zu entscheiden, als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag. 2. Bei der Gewichtung der Auflösungsgründe und der Bestimmung der Abfindungshöhe ist zum einen die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses und zum anderen der wahrscheinliche Ausgang des Rechtsstreits über den nachgehenden Beendigungstatbestand vorausschauend zu würdigen. BAG, Urt. v. 28.05.2009 – 2 AZR 282/08 |